Was ist der Effizienzhausnachweis?
Wenn Sie Ihr Wohngebäude umfassend energetisch sanieren, müssen Sie nachweisen, dass das Haus nach der Sanierung tatsächlich die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreicht – zum Beispiel EH 55 oder EH 40. Dafür dient der Effizienzhausnachweis: Er belegt anhand zweier Kennwerte, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist – dem Jahres-Primärenergiebedarf (wie viel Energie das Haus insgesamt braucht) und dem Transmissionswärmeverlust (wie gut die Gebäudehülle dämmt). Beide Werte werden mit einem rechnerischen Referenzgebäude verglichen. Je nach Sanierungstiefe sind Stufen von EH 85 bis EH 40 möglich. Wer besonders viel auf erneuerbare Energien setzt, kann zusätzlich die EE-Klasse (mindestens 65 % erneuerbarer Wärmeanteil) beantragen – oder mit einem anerkannten Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) die NH-Klasse erreichen. Beide Zusatzklassen erhöhen die Förderung.
Meine Leistungen für Sie
Als eingetragener Energieeffizienz-Experte begleite ich Ihr Vorhaben von der ersten Planung bis zur Fertigstellung. Das umfasst konkret:
- Energetisches GesamtkonzeptIch entwickle die Sanierungsstrategie für Gebäudehülle und Anlagentechnik und erstelle die vollständige Effizienzhaus-Berechnung inklusive Referenzgebäude.
- FachkonzepteIch erarbeite Wärmebrücken-, Luftdichtheits- und Lüftungskonzept sowie den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes.
- BaubegleitungIch führe Baustellenbegehungen zur Qualitätssicherung durch und prüfe, ob eingebaute Materialien und Anlagentechnik den geplanten Anforderungen entsprechen.
- Hydraulischer AbgleichIch kontrolliere, dass die Heizungsanlage korrekt eingestellt und dokumentiert ist.
- KfW-BestätigungenIch erstelle die „Bestätigung zum Antrag" vor Baubeginn sowie die „Bestätigung nach Durchführung", mit der Ihr Tilgungszuschuss ausgezahlt wird.
Für wen ist er geeignet?
Der Effizienzhausnachweis richtet sich an alle, die ein bestehendes Wohngebäude grundlegend energetisch verbessern wollen – vorausgesetzt, der Bauantrag liegt mindestens fünf Jahre zurück. Das können selbstnutzende Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sein, aber genauso Vermieter, Investoren, Contractoren oder Wohnungseigentümergemeinschaften mit Mehrfamilienhäusern. Auch wer die Sanierung schrittweise plant – also nicht alles auf einmal umsetzt – kann die Förderung nutzen, solange am Ende eine definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Kurz: Wer ernsthaft sanieren und dauerhaft Energie und Kosten sparen möchte, ist hier richtig.
Wichtige Hinweise
- Antrag vor BaubeginnDer KfW-Antrag muss gestellt werden, bevor die Baumaßnahme beginnt. Wer bereits Verträge mit Handwerkern abgeschlossen hat, handelt auf eigenes Risiko.
- FörderformDie Förderung erfolgt als zinsgünstiger KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss, kein direkter Zuschuss.
- FörderhöheDer Tilgungszuschuss beträgt je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 % (EH 85) und 20 % (EH 40). EE- oder NH-Klasse bringen jeweils 5 Prozentpunkte zusätzlich.
- Förderfähige KostenAnrechenbar sind bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, bei EE- oder NH-Klasse bis zu 150.000 €.
- Keine Kombination mit BEG EMEine gleichzeitige Förderung einzelner Maßnahmen über die BEG Einzelmaßnahmen ist für dasselbe Vorhaben ausgeschlossen.
- Energieeffizienz-Experte PflichtDie Einbindung eines Experten aus der offiziellen Liste unter energie-effizienz-experten.de ist gesetzlich vorgeschrieben – und genau das bin ich für Sie.