Was ist der Effizienzhausnachweis?
Der Effizienzhausnachweis belegt rechnerisch, dass das Gebäude nach der Sanierung einen definierten KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht. Er ist das technische Kerndokument für die Inanspruchnahme von KfW-Sanierungsförderungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG/NWG). Ohne diesen Nachweis eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist eine Förderung über die KfW-Sanierungsprogramme nicht möglich.
Effizienzhaus-Stufen im Überblick
| Standard | Anforderung | KfW-Tilgungszuschuss (Sanierung) |
|---|---|---|
| EH 40 | 40 % des GEG-Referenzgebäudes | bis zu 45 % |
| EH 55 | 55 % des GEG-Referenzgebäudes | bis zu 35 % |
| EH 70 | 70 % des GEG-Referenzgebäudes | bis zu 25 % |
| EH 85 | 85 % des GEG-Referenzgebäudes | bis zu 15 % |
| EH Denkmal | Für denkmalgeschützte Gebäude | bis zu 15 % |
Leistungsumfang
- Aufnahme aller energierelevanten Gebäudekenndaten vor Ort sowie Auswertung vorhandener Unterlagen
- Erstellung der normgerechten Energiebilanzberechnung nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-6/4701-10
- Planerische Begleitung zur Sicherstellung der Zielerreichung des angestrebten Effizienzhaus-Standards
- Ausstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) als Voraussetzung für die KfW-Antragstellung
- Qualitätssicherung während der Bauphase und Überprüfung der ausgeführten Maßnahmen
- Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung der Förderung
Für wen ist er geeignet?
Der Effizienzhausnachweis ist verpflichtend für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die für eine umfassende Sanierung eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchten. Er ist ebenso relevant für Käufer einer sanierten Immobilie, die von KfW-Wohngebäudekrediten profitieren wollen.
Wichtig: Der Nachweis muss zwingend von einem beim BAFA gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Bei Denkmälern gilt der eigene KfW-Effizienzhaus-Denkmal-Standard mit reduzierten Anforderungen.