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Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die energetische Qualität eines Gebäudes transparent und vergleichbar macht. Er ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neuverpachtung von Immobilien und muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Je nach Gebäudeart und -alter kommt entweder der Bedarfsausweis oder der Verbrauchsausweis zum Einsatz.

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis (Typ B)

Basiert auf einer rechnerischen Analyse des Gebäudes (Baukonstruktion, Anlagentechnik). Unabhängig vom Nutzerverhalten — aussagekräftiger und für KfW-Förderung zwingend erforderlich.

Verbrauchsausweis (Typ V)

Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Heizperioden. Schneller und günstiger, aber stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Leistungsumfang

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Bußgeld-Risiko: Verstöße gegen die Ausweispflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 10.000 € geahndet werden. Seit GEG 2023 muss auch der wesentliche Energieträger der Heizungsanlage ausgewiesen werden.