Was ist die Fördermittelberatung?
Im Rahmen der Fördermittelberatung führen wir zunächst einen persönlichen Vor-Ort-Termin durch, bei dem wir Ihr Gebäude gemeinsam besichtigen und mögliche energetische Sanierungs- und Optimierungspotenziale identifizieren.
Wenn die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gewünscht ist, erfassen wir bereits während dieses Termins die erforderlichen Grundlagen für die weitere Bearbeitung. Dazu gehören die gemeinsame Durchsicht des iSFP-Fragebogens, die Aufnahme relevanter Fotos sowie die Klärung wichtiger Projektdetails, die für die Erstellung des Sanierungsfahrplans notwendig sind.
Die Kosten für die Fördermittelberatung werden bei einer anschließenden Beauftragung eines Individuellen Sanierungsfahrplans vollständig auf die Kosten des iSFP angerechnet.
Leistungsumfang
- Persönliches Beratungsgespräch zu den für Ihr Vorhaben geeigneten Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten.
- Gemeinsame Besichtigung Ihrer Immobilie zur Bewertung des aktuellen Gebäudezustands und möglicher Sanierungspotenziale.
- Erfassung und Dokumentation der relevanten Gebäudedaten als Grundlage für die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
- Schriftliche Zusammenfassung der identifizierten Fördermöglichkeiten sowie der empfohlenen weiteren Vorgehensweise und nächsten Schritte.
Für wen ist sie geeignet?
Diese Leistung richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine energetische Sanierung planen, aber noch am Anfang stehen. Besonders sinnvoll ist sie vor größeren Investitionen wie einem Heizungstausch, einer Dämmmaßnahme oder einer Fenstermodernisierung. Auch Käufer einer Bestandsimmobilie profitieren von einer frühzeitigen Förderberatung.
Wichtig: Förderanträge bei KfW und BAFA müssen zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Hinweise
- Für viele BEG-Förderungen ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) gesetzlich vorgeschrieben
- Die Beratungsgebühr von 100 € kann bei einer anschließenden Fördermittelbegleitung vollständig angerechnet werden
- Förderprogramme können kombiniert werden — die richtige Kombination macht einen erheblichen Unterschied bei der Gesamtförderung