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Pflichtleistung bei KfW und BAFA

Wer Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, kommt an der Fördermittelbegleitung nicht vorbei: KfW und BAFA schreiben die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) gesetzlich vor. Ohne die Bestätigungen des Experten ist weder eine Antragstellung noch eine Auszahlung möglich.

Wichtig: Ohne einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten kann kein KfW- oder BAFA-Förderantrag gestellt werden. Die Begleitung ist kein optionales Zusatzangebot, sondern zwingende Voraussetzung für die Förderung.

Was ich für Sie übernehme

Warum ist der Experte vorgeschrieben?

KfW und BAFA haben die Expertenpflicht eingeführt, um die Qualität geförderter Sanierungen sicherzustellen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Der Experte prüft vor Baubeginn, ob die geplanten Maßnahmen förderwürdig sind, und bestätigt nach Abschluss, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Nur so kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Fördermittel tatsächlich die angestrebten Energieeinsparungen erzielen.

Wichtige Hinweise