Warum brauchen Sie eine Fördermittelbegleitung?
Die BEG EM bietet attraktive Zuschüsse – stellt aber hohe formale und technische Anforderungen. Fehler im Verfahren können zum vollständigen Verlust der Förderung führen. Typische Fallstricke sind ein zu früher Vertragsabschluss mit Handwerkern (der Antrag muss zwingend vorher gestellt werden), nicht erfüllte technische Mindestanforderungen oder versäumte Fristen. Für viele Maßnahmen ist zudem die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten gesetzlich vorgeschrieben. Eine professionelle Begleitung sichert Ihnen die Förderung – von Anfang an.
Meine Leistungen für Sie
- Prüfung der Förderfähigkeit und Beratung zu Fördersätzen und Boni (iSFP-Bonus, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus)
- Erstellung der „Bestätigung zum Antrag" (BzA) und Begleitung des Antragsverfahrens beim BAFA oder der KfW
- Fachplanung und Baubegleitung: Angebotsprüfung, Wärmebrücken- und Lüftungskonzept, Baustellenbegehung
- Prüfung und Bestätigung der technischen Mindestanforderungen (U-Werte, hydraulischer Abgleich u. a.)
- Erstellung der „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) und Zusammenstellung aller Nachweise für den Verwendungsnachweis
Warum ist ein Energieeffizienzexperte zu beauftragen?
KfW und BAFA haben die Expertenpflicht eingeführt, um die Qualität geförderter Sanierungen sicherzustellen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Der Experte prüft vor Baubeginn, ob die geplanten Maßnahmen förderwürdig sind, und bestätigt nach Abschluss, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Nur so kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Fördermittel tatsächlich die angestrebten Energieeinsparungen erzielen.
Wichtige Hinweise
- Antrag vor VertragsabschlussSchließen Sie Verträge mit Handwerkern erst nach der Förderzusage – oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Förderung.
- Keine Kombination mit § 35c EStGBEG-Zuschuss und steuerliche Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.
- RechnungspflichtangabenJede Rechnung muss Name, Maßnahme, Durchführungszeitraum und Gebäudeadresse enthalten – in deutscher Sprache.
- 10 Jahre aufbewahrenAlle Belege und Nachweise sind ein Jahrzehnt lang zu archivieren und auf Verlangen vorzulegen.
- Nutzungspflicht beachtenGeförderte Anlagen müssen mindestens 10 Jahre genutzt werden. Bei einem Verkauf sind die Pflichten vertraglich auf den Käufer zu übertragen.