Pflichtleistung bei KfW und BAFA
Wer Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, kommt an der Fördermittelbegleitung nicht vorbei: KfW und BAFA schreiben die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) gesetzlich vor. Ohne die Bestätigungen des Experten ist weder eine Antragstellung noch eine Auszahlung möglich.
Wichtig: Ohne einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten kann kein KfW- oder BAFA-Förderantrag gestellt werden. Die Begleitung ist kein optionales Zusatzangebot, sondern zwingende Voraussetzung für die Förderung.
Was ich für Sie übernehme
- Ausstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) — ohne diese dokument ist keine Antragstellung bei KfW oder BAFA möglich
- Vorbereitung und Einreichung des Förderantrags bei KfW oder BAFA
- Kommunikation mit den Förderinstituten und Bearbeitung von Rückfragen
- Qualitätssicherung und Dokumentation während der Baumaßnahme
- Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) nach Abschluss der Maßnahme
- Einreichung des Verwendungsnachweises und Abschlussabrechnung
- Überwachung aller Fristen — insbesondere kein Baubeginn vor Antragstellung
Warum ist der Experte vorgeschrieben?
KfW und BAFA haben die Expertenpflicht eingeführt, um die Qualität geförderter Sanierungen sicherzustellen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Der Experte prüft vor Baubeginn, ob die geplanten Maßnahmen förderwürdig sind, und bestätigt nach Abschluss, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Nur so kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Fördermittel tatsächlich die angestrebten Energieeinsparungen erzielen.
Wichtige Hinweise
- Zwischen Antragstellung und Abschluss eines verbindlichen Werkvertrags darf kein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt worden sein — dieser Ablauf wird von mir aktiv überwacht
- Bei BEG-Einzelmaßnahmen über BAFA beträgt der Grundfördersatz 15 % — durch Boni sind bis zu 70 % möglich
- Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind selbst förderfähig: bis zu 50 % der Beratungskosten werden als Zuschuss erstattet
- Lückenhafte oder verspätete Dokumentation führt unweigerlich zu Kürzungen oder vollständigem Förderverlust